Der Grenzvertrag zwischen Bayern und Württemberg wurde am 23. Juli 1810 zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Württemberg unterzeichnet. Der Vertrag legte die genauen Grenzlinien zwischen den beiden Staaten fest und regelte verschiedene Aspekte der Beziehungen und Zusammenarbeit.
Im Vertrag wurde unter anderem festgelegt, dass der Fluss Lech als natürliche Grenze zwischen Bayern und Württemberg dienen sollte. Auch einige andere Flüsse und Gebirgszüge wurden als Grenzen vereinbart.
Der Vertrag regelte auch den Austausch von Land- und Forstwirtschaftsgebieten sowie den Bevölkerungsaustausch in den grenznahen Gebieten. Es wurden Richtlinien für die Zusammenarbeit bei der Flussregulierung, beim Straßenbau und anderen infrastrukturellen Projekten festgelegt.
Darüber hinaus wurden im Vertrag Regelungen für Handels- und Zollangelegenheiten getroffen, um den Handel zwischen beiden Staaten zu erleichtern.
Der Grenzvertrag zwischen Bayern und Württemberg hatte eine große Bedeutung für die territoriale und politische Stabilität der beiden Staaten. Die genauen Grenzlinien wurden bis heute im Wesentlichen beibehalten.
Ne Demek sitesindeki bilgiler kullanıcılar vasıtasıyla veya otomatik oluşturulmuştur. Buradaki bilgilerin doğru olduğu garanti edilmez. Düzeltilmesi gereken bilgi olduğunu düşünüyorsanız bizimle iletişime geçiniz. Her türlü görüş, destek ve önerileriniz için iletisim@nedemek.page